BauCom GmbH

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

BauCom GmbH für die selbständigen Partner in der Vermittlung.

§ 1 Gegenstand/Vertragsdurchführung

Wir, die BauCom GmbH, vermitteln Ihnen Aufträge, die sie fachgerecht, ordentlich und pünktlich ausführen sollen. Vertragsgrundlage sind ein Geschäftsbesorgungsvertrag, alle erforderlichen Unterlagen und Ihr loyaler Einsatz. Der zu vermittelnde Auftrag wird in der von Ihnen unterschriebenen Auftragsbestätigung genau beschrieben. Der angenommen Auftrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem Auftraggeber. Somit ist der Auftrag auch von Ihnen vom ersten bis zum letzten Tag zu besetzen!

§ 2 Leistungen

Wie im Geschäftsbesorgungsvertrag beschrieben, sind in der Provision alle Leistungen abgedeckt, die Ihnen einen reibungslosen Ablauf Ihres Auftrages ermöglichen. Sonder- bzw. Zusatzleistungen werden (insbesondere erschwerte Unterkunftssuche, außerplanmäßiger Austausch, etc.) rechnen wir mit 30,00 €/Std. ab.

§ 3 Zahlungsbedingungen und Rechnungsstellung

Wir werden Ihnen wöchentlich aufgrund Ihrer Abrechnungsnachweise Rechnungen schreiben. Die Rechnungen sind gemäß den im Vermittlungsvertrag vereinbarten Zahlungskonditionen und -zielen, fällig. Wird von Ihnen kein Abrechnungsnachweis vorgelegt, werden wir nach einmaliger Erinnerung unsere Vermittlungsprovision, im gleitenden Durchschnitt mit anderen Vergleichsbaustellen, schätzen.

§ 4 Mahnwesen

Sollte fünf Wochen nach Rechnungsstellung Ihr Auftraggeber nicht gezahlt haben, werden wir automatisch für Sie das Mahnwesen einleiten. Alle daraus resultierenden Kosten sind im Geschäftsbesorgungsvertrag niedergelegt.

§ 5 Aufrechnung/Zurückhaltung/Minderung

Zur Aufrechnung von Gegenansprüchen oder zur Zurückhaltung bzw. Minderung unserer Forderungen sind sie nur berechtigt, wenn Ihre Ansprüche schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.

§ 6 Auftragsausführung

Wir vermitteln Ihnen einen Auftrag. Sie sind der Auftragnehmer, unser vermittelter Kunde ist Ihr Auftraggeber. Somit ist zwischen Ihnen und dem Kunden ein verbindlicher Vertrag zustande gekommen, der in jedem Falle erfüllt werden muss. Ein freier Tag, Urlaub wegen Kinder oder ein kaputtes Auto sind keine Gründe, Ihren Auftrag nicht zu erfüllen. Sollten Sie wirklich in Bedrängnis sein, werden wir gegen Kostenerstattung nach Möglichkeit helfen, Ihren Auftrag zu erfüllen. Sollten Sie durch Ihr Verhalten einen Kunden verärgern oder zum Absprung veranlassen, nehmen wir Sie in Regress.

§ 7 Qualifikation

Sie werden uns einen Qualifikationsbogen ausfüllen. Dieser von Ihnen unterschriebene Qualifikationsbogen ist die Grundlage, auf der wir Ihnen einen Auftrag anbieten. Wir gehen davon aus, dass der Auftrag aufgrund Ihrer Informationen und Zertifikate ohne Probleme erfüllt werden kann. Für einen durch eine Falschauskunft zustande gekommenen Vertrag, der dann nicht erfüllt werden kann, werden wir bei Neubesetzung die Kosten und den entgangenen Gewinn in Rechnung stellen.

§ 8 Schlussbestimmungen

Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. Teile der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Vertragszweck am nächsten kommt.

Als Gerichtsstand wird Gelsenkirchen vereinbart.

Geschäftsführer Andreas Stein

Ver. 1.2 Copyright Rent a Work AG